Führerscheinklassen

Wie du hier sehen kannst, bilden wir eine Vielzahl von Klassen aus. Klicke einfach auf die einzelnen Klassen um zu erfahren, wie genau die einzelnen Ausbildungen ablaufen. Bitte beachte, dass wir keinerlei Gewähr für Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen geben können, aber wir bemühen uns dir bestmögliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Mofa
Max. 25 km/h schnell, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Voraussetzung: Mindestalter: 15 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: Keine
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

6x Grundstoff
Praktische Ausbildung: Eine Doppelstunde zu 90 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 45 km/h schnell, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Voraussetzung: Mindestalter: 15 Jahre (Achtung: Das angegebene Mindestalter gilt nur in Deutschland, Fahrten ins Ausland sind erst ab 16 Jahren erlaubt.)

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: Keine
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12 x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung: Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse A1
Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung

Voraussetzung: Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: AM
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12x Grundstoff
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse B, M, S, L oder T):
  • 6x Grundstoff
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse A2
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.

Voraussetzung: Mindestalter: 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: A1 und AM
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12x Grundstoff
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren, B, M, S, L oder T:
  • 6x Grundstoff
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1:
  • Keine theoretische Ausbildung.
Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Erweiterung bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren:
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Erweiterung bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A1:
  • Keine praktische Ausbildung nötig, aber eine praktische Prüfung.
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse A
Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.

Voraussetzung: Mindestalter:
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • 24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: AM, A1 und A2
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12x Grundstoff
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung bei Vorbesitz der Klasse A1, A2 unter 2 Jahren, AM, L, T oder B:
  • 6x Grundstoff
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung bei 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2:
  • Keine theoretische Ausbildung.
Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minute
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Erweiterung von Klasse A2 unter 2 Jahren auf Klasse A:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Erweiterung bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2:
  • Keine praktische Ausbildung nötig, aber eine praktische Prüfung.
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Alle Führerscheine die nach dem 19.1.2013 ausgestellt werden oder wurden sind auf 15 Jahre befristet. Danach muss der Führerschein neu beantragt werden. Damit der Führerschein neu beantragt werden kann, ist stand heute, nur ein Passfoto notwendig.
Alle Führerscheine die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden sind bis 2033 gültig. Danach müssen auch diese neu beantragt werden. Ab dann sind alle Führerschein jeweils 15 Jahre gültig.

Voraussetzung: Mindestalter: 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: AM und L
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
  • 6x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse BF17
Das begleitete Fahren erlaubt es dir schon mit 17 Jahren Auto zu fahren, wenn deine eingetragene Begleitperson dabei ist. Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Voraussetzung: Mindestalter: 17 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: AM und L
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
  • 6x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
  • Führerschein- und Ausweiskopie der Begleitpersonen
Klasse BE
Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg.

Voraussetzung: Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse: Keine
Theoretische Ausbildung: Keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Voraussetzung: Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: Keine
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M):
  • 6x Grundstoff
  • 2x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung: Nicht vorgeschrieben
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Voraussetzung: Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse: AM und L
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb:
  • 12x Grundstoff
  • 6x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, B, L):
  • 6x Grundstoff
  • zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung: Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse C1
Leichte LKW mit über 3,5t und bis zu 7,5t zulässigem Gesamtgewicht auch mit Anhänger bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung: Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse: Keine
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff +
  • bei Vorbesitz B: 6 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D1: 2 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D: 2 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
  • 12x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x)
  • 2x klassenspezifischer Stoff Klasse B
  • 6x für Klasse C1
Praktische Ausbildung: Bei Erweiterung von B auf C1 (oder gemeinsamen Erwerb):
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse C1E
Leichtere Lastzüge über 3,5t und bis zu 7,5t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger mit zulässigem Gesamt- gewicht über 750kg jedoch max. 12000kg zulässiges Gesamtgewicht bei der Fahrzeugkombination.

Voraussetzung: 18 Jahre, 17 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C1 erforderlich
Einschluss der Klasse: BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)
Theoretische Ausbildung: Nicht vorgeschrieben
Praktische Ausbildung: Bei Erweiterung von C1 auf C1E:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug):
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 1 / 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 / 1 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 0 / 2 Stunden á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse C
Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung: Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse: C1
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff +
  • bei Vorbesitz B: 10 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz C1: 4 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D1: 4 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D: 2 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:
  • 12x Grundstoff (bei Vorbesitz 6x)
  • 2x klassenspezifischer Stoff Klasse B
  • 10x für Klasse C
Praktische Ausbildung: Bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb):
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von C 1 auf C:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Voraussetzung: Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich
Einschluss der Klasse: C1
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung (Klasse C):
  • 6x Grundstoff
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:
  • 6x Grundstoff zusätzlich
  • 4x klassenspezifischer Stoff Klasse C
  • 4x für Klasse CE
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
  • 6x Grundstoff zusätzlich
  • 10x klassenspezifischer Stoff Klasse C
  • 4x für Klasse CE
Praktische Ausbildung: Bei Erweiterung von C auf CE:
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug):
  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
  • Überlandfahrten: 3 / 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 / 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 2 / 3 Stunden á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Voraussetzung: Mindestalter: 18 (nur bei Berufskraftfahrerausbildung), sonst 21 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Personenverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse: Keinen
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung von B auf D1:
  • 6x Grundstoff
  • 10x klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung von C1 oder C
  • 6x Grundstoff zusätzlich
  • 4x klassenspezifischer Stoff
Praktische Ausbildung: Bei Erweiterung von Klasse B oder C1 bei einem Vorbesitz von weniger als 2 Jahren:
  • Grundausbildung: 41 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 19 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 12 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 7 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse B oder C1 bei einem Vorbesitz von mehr als 2 Jahren:
  • Grundausbildung: 16 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 8 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse C bei einem Vorbesitz von weniger als 2 Jahren:
  • Grundausbildung: 8 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 8 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse C bei einem Vorbesitz von mehr als 2 Jahren:
  • Grundausbildung: 6 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Biometrisches Lichtbild
  • Gutachten über die Belastbarkeit
  • Behördliches Führungszeugnis
Klasse D1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen.

Voraussetzung: Mindestalter: 18 (nur bei Berufskraftfahrerausbildung), sonst 21 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Personenverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse D1 erforderlich
Einschluss der Klasse: BE
Theoretische Ausbildung: Kein theoretischer Unterricht erforderlich.
Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Biometrisches Lichtbild
Klasse D
Kraftfahrzeuge zur Personebeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fühersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung: Mindestalter: 24 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse: D1
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff +
  • bei Vorbesitz B: 18 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz C1: 12 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz C: 8 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz D1: 8 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
  • 12x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x)
  • 2x klassenspezifischer Stoff Klasse B
  • 18x für Klasse D
Praktische Ausbildung: Bei Erweiterung vo Klasse B oder C1 bei einem Vorbesitzt von weniger als 2 Jahren
  • Grundausbildung: 45 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 22 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 14 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 8 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse B oder C1 bei einem Vorbesitzt von mehr als 2 Jahren
  • Grundausbildung: 33 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 12 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 8 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse C bei einem Vorbesitzt von weniger als 2 Jahren
  • Grundausbildung: 14 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 16 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 8 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 6 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse C bei einem Vorbesitzt von mehr als 2 Jahren
  • Grundausbildung: 7 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 8 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von D1
  • Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (MPU)
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung
  • Biometrisches Lichtbild
  • Führungszeugenis
Klasse DE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung: Mindestalter: 24 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Personenverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse D erforderlich
Einschluss der Klasse: BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist
Theoretische Ausbildung: Keine theoretische Ausbildung und Prüfung notwendig
Praktische Ausbildung: Bei Erweiterung von D auf DE:
  • Grundausbildung: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Biometrisches Lichtbild

Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe (B197)

In der Vergangenheit war es so, dass eine Führerscheinausbildung und -prüfung mit einem Automatik-Auto dazu geführt hat, dass man nach erfolgreichem Abschluss ausschließlich ein Automatik-Fahrzeug fahren durfte. Seit 1.4.2021 gibt es die neue Regelung B197, nach der du Ausbildung und Prüfung entspannt mit einem Automatik-Auto machen kannst und später dennoch Schaltgetriebe fahren darfst (auch im Ausland). Die neue Regelung gilt auch für das begleitete Fahren mit 17.

Ablauf der praktischen Ausbildung gemäß B197
  • Grundausbildung und Sonderfahrten mit Automatik-Auto, davon insgesamt 10 Fahrstunden (à 45 min) mit Schaltgetriebe
  • 15-minütige Prüfung bei deinem persönlichen Fahrlehrer mit Schaltgetriebe
  • praktische Prüfung mit einem Automatik-Auto
Welche Vorteile bietet dir die B197-Regelung?
  • entspannte praktische Prüfung im Automatik-Auto: kein Schalten, kein Abwürgen, volle Konzentration auf den Straßenverkehr
  • keine Mehrkosten: die verpflichtenden Ausbildungs-Bestandteile im Schalt-Auto sind in die normale Fahrausbildung integriert
Was ist zu tun, um einen Führerschein gemäß der B197-Regelung zu machen?
Melde dich einfach bei uns an und gib dabei an, dass du gerne die Regelung B197 nutzen möchtest.

Kurse

Im folgenden siehst du eine Liste von Kursen, die wir dir oder deiner Firma anbieten. Nimm bitte Kontakt mit uns auf, wenn Interesse an einem Kurs besteht oder Fragen dazu offen sind. Wir werden uns dann mit dir in Verbindung setzen, um individuell auf ihre Bedürfnisse einzugehen und weitere Details zu besprechen.

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Was soll durch das Aufbauseminar erreicht werden?
Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

Warum und wann muss man ein Aufbauseminar besuchen?
Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Fahranfänger nach einem A-Delikt (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Drogeneinfluss, Missachtung der Vorfahrtsregel) oder zwei B-Delikten (z. B. technische Fahrzeugmängel, telefonieren mit dem Mobiltelefon) auf, innerhalb einer bestimmten Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Frist beträgt normalerweise nicht mehr als acht Wochen. Nach deren Ablauf muss der Fahrerlaubnisbehörde eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden.

Was passiert, wenn man die Frist nicht einhält?
Wenn die Frist nicht eingehalten wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist. Damit man die Frist nicht versäumt, sollte man sich gleich nach Erhalt des Schreibens bei uns melden.

Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar?
Ein Aufbauseminar besteht aus:
  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten
  • 1 Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung
Die Beobachtungsfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung).

Welche Pflichten haben die Teilnehmer?
Der Teilnehmer erhält die Teilnahmebestätigung nur, wenn er sich an folgende Regeln hält:
  • Vollständige Teilnahme an allen Seminarteilen
  • Immer pünktlich sein
  • Nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen das Seminar besuchen
  • Den Ablauf des Seminars nicht stören

Kann ein versäumter Teil nachgeholt werden?
Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile nachzuholen. Wenn man einen Teil verpasst hat, muss man ein neues Aufbauseminar vollständig besuchen.
 

Fahreignungsseminar (FES)

Was soll durch das Fahreignungsseminar erreicht werden?
Das Fahreignungsseminar soll dazu dienen Mängel im eigen Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen.

Warum und wann muss man ein Fahreignungsseminar besuchen?
Seit 01.05.2014 gibt es das neue Punktesystem und auch das Fahreignungsseminar. Das Fahreignungsseminar ist freiwillig und jederzeit möglich. Es kann alle 5 Jahre gemacht werden. Wenn man aus privaten und beruflichen Gründen auf seinen Führerschein angewiesen ist oder man z.B. Begleitperson bei BF17 sein möchte kann man das Fahreignungsseminar nutzen um 1 Punkt abzubauen.

In der folgenden Tabelle kann man die Stufen des Punktesystems sehen. Außerdem kann man sehen bis zu welcher Stufe bzw. Punktestand man noch einen Punkt abbaue kann.

Punktestand Stufe Art der Benachrichtigung Punkteabbau
1 – 3 Punkte Vormerkung Keine Benachrichtigung 1 Punkt abbauen
4 – 5 Punkte Ermahnung Schriftliche Benachrichtigung mit dem Hinweis auf eine Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen
6 – 7 Punkte Verwarnung Schriftliche Benachrichtigung mit dem Hinweis auf ein Fahreignungsseminar 0 Punkte abbauen
8 Punkte Entzug Der Führerschein wird entzogen und weiter Maßnahmen festgelegt 0 Punkte abbauen

Aus welchen Teilen besteht ein Fahreignungsseminar ?
1. Verkehrspsychologischer Teil bei einem Verkehrspsychologen
  • 2x 75 Minuten
  • Einzelsitzung
  • Ziel: Die Ursache für die Verkehrsverstöße herausfinden und Strategien entwickeln um diese zu vermeinen.
2. Verkehrspädagogischer Teil in unserer Fahrschule
  • 2x 90 Minuten
  • Einzel- oder Gruppensitzung
  • Ziel: Die Selbstreflektionen anregen und Kenntnisse vermitteln.
Nach dem beide Teile absolviert wurden erhält der Teilnehmer seine Bescheinigung für das Straßenverkehrsamt.
 

Gabelstapler

Was wollen wir erreichen?
Die Absolventen unseres Kurses sollen Gefahren frühzeit erkennen und weniger Risiko eingehen um somit Unfälle zu vermeiden.
Durch eine gute und fundierte Schulung der Absolventen tragen wir massiv zur Reduzierung von kritischen Situation und Unfällen bei. Dies kommt den beteiligten Personen und dem gesamten Betrieb zu Gute.
Gut ausgebildete Fahrlehrer sind nicht nur sicherer im Umgang mit Flurförderfahrzeugen wie z.B. Gabelstapler, sie setzen diese auch effektiver ein.

Richtlinien
Wir schulen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft:
  • BGG 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderfahrzeugen
  • BGV DV 27: Unfallverhütungsvorschrift Flurförderfahrzeuge

Wann finden Kurse statt?
Die 2-tägigen Staplerkurse finden regelmäßig statt, sobald genug Interessanten zusammengekommen sind. Der Kurs kann gerne auch in der Firma vor Ort stattfinden.
 

BKF-Weiterbildung (Module)

Wie lange dauert die Ausbildung?
Es gibt je 5 Module für LKW und Bus. Jedes Modul kann einzeln gebucht werden. Jedes Modul dauert 7 Stunden (1 Tag).

Wie läuft die Ausbildung ab?
Bei der LKW-Weiterbildung werden folgende 5 Module angeboten:
  • Eco Training und das Perfektionstraining
  • Kotrollgeräte und Sozialvorschriften
  • Sicherheit im Focus
  • Der Kunde im Mittelpunkt
  • Ladungssicherung optimieren
Bei der Bus-Weiterbildung werden folgende 5 Module angeboten:
  • Eco Training und alternative Antriebe
  • Der Kunde im Mittelpunkt
  • Sicherheit für Fahrgast und Gepäck
  • Lenk- und Ruhezeiten im Arbeitsalltag
  • Stress vermindern und Notfälle vermeiden
Kann die Ausbildung auch in Ihrer Firma stattfinden?
Ja, wenn Sie dafür einen geeigneten Raum zur Verfügung haben.

Wie viele Tage geht die Weiterbildung, wenn man beide Führerscheine besitzt?
Auch in diesem Fall dauert die Weiterbildung 5 Tage. Der Teilnehmer kann sich aussuchen ob er an einer Bus- oder LKW-Weiterbildung teilnimmt. Die Module können allerdings nicht gemischt werden.

Bekommt man einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme?
Ja, man bekommt die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß § 5 der BKrFQG und § 4 der BkrFQV.

Wann finden die Weiterbildungen statt?
Die bereits geplanten Termine findest du jederzeit hier. Falls dort keine Termine aufgelistet sind oder weitere Termine gewünscht sind, trete bitte mit uns in Kontakt. Termine werden dann flexibel und in Absprache geplant. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Personen gleichzeitig teilnehmen möchten.
 

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Alle Berufskraftfahrer müssen zukünftig vor Ausübung des Berufes eine Grundqualifikation und bei Berufsausübung eine Weiterbildung nachweisen.

Grundqualifikation
  • Alle Neueinsteiger nach dem 10.12.2008 (Busführerschein)
  • Alle Neueinsteiger nach dem 10.12.2009 (LKW-Führerschein)
Weiterbildung
  • Alle Berufskraftfahrer ab 10.09.2008 (Busfahrer)
  • Alle Berufskraftfahrer ab 10.09.2009 (LKW-Fahrer)
In diesen Bereichen gibt es sehr viel erklärungsbedarf, denn die Führerscheinbehörden geben in verschiedenen Landkreisen unterschiedliche Auskünfte.
Wichtig ist, dass alle Busfahrer ab dem 10.09.2013 und die LKW-Fahrer ab dem 10.09.2014 die Schlüsselzahl 95 in ihren Führerschein eingetragen haben müssen.

Die Weiterbildung umfasst 5 unterschiedliche Module von jeweils 7 Stunden. Die Ausbildung durch unser Institut, wird für Firmen komplett angeboten oder in einzelnen Kursen.
 

Fahrbare Hubarbeitsbühnen

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach den Fähigkeiten der Kursteilnehmer. Du kannst mit etwa 1-2 Tagen rechnen. Ganz ohne Vorkenntnisse kann es auch eine längere Ausbildung nötig sein.

Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Am Ende muss eine theoretische und praktische Prüfung positiv abgeschlossen werden.

Kann die Ausbildung auch in Ihrer Firma stattfinden?
Ja, nach Absprache und entsprechender Teilnehmerzahl ist dies kein Problem.

Bekommt man einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme?
Ja, man bekommt einen Bedienausweis für Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen. In diesen Ausweis wird auch die jährliche Unterweisung eingetragen. Auf Wunsch führen wir diese gerne für sie durch.
 

Erdbaumaschinenführer

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach den Fähigkeiten der Kursteilnehmer. Ohne Vorkenntnisse kann die Ausbildung vier bis sechs Wochen dauern, da das erlernte Wissen an den verschiedenen Maschinen geübt werden muss. Für Teilnehmer mit Vorkenntnisse dauert die Ausbildung ein bis zwei Wochen.

Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Am Ende muss eine theoretische und praktische Prüfung bestanden werden.

Kann die Ausbildung auch in Ihrer Firma stattfinden?
Da wir selbst nicht über den nötigen Fuhrpark verfügen, muss der praktische Teil in der Firma absolviert werden. Den Ort der theoretischen Ausbildung wird flexibel festlegen, wenn in der Firma die notwendigen Räumlichkeiten vorhanden sind.

Bekommt man einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme?
Ja, man bekommt einen Fahrausweis für Erdbaumaschinen. In diesen wird auch die jährliche Unterweisung (2-4 Stunden) eingetragen. Auf Wunsch führen wir diese gerne für sie durch.